Bildungs- und Teilhabepaket

Bildungs- und Teilhabepaket – Wer kann die Leistungen erhalten? –
Hat Deine Familie bzw. hast Du Anspruch auf:

  • Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) oder Leistungen nach §2 AsylbLG
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Wohngeld
  • oder Kinderzuschlag?

Dann stehen Dir auch Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zu!

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