Bildungs- und Teilhabepaket
Bildungs- und Teilhabepaket – Wer kann die Leistungen erhalten? –
Hat Deine Familie bzw. hast Du Anspruch auf:
- Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) oder Leistungen nach §2 AsylbLG
- Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Wohngeld
- oder Kinderzuschlag?
Dann stehen Dir auch Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zu!